Jens Lehmann vor Gericht: Alkoholfahrt endet mit überraschendem Urteil
Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann stand kürzlich vor dem Amtsgericht München wegen einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest. Der Fall, der zunächst mit einer horrenden Geldstrafe von 72.000 Euro drohte, nahm eine unerwartete Wendung.
Einspruch und unerwarteter Ausgang
Lehmann legte Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ein. Diese hatte ihn zunächst wegen Fahruntüchtigkeit angeklagt. Obwohl Lehmann zugegeben hatte, nach dem Genuss von zweieinhalb Litern Bier am Steuer gesessen zu haben und einen Alkoholwert von 0,7 Promille aufwies, konzentrierte sich das Gericht nicht auf den Alkoholkonsum. Stattdessen lag der Fokus auf Lehmanns Verhalten gegenüber den Polizeibeamten und der Ärztin bei der Blutentnahme. Die Richterin stellte fest, sein "schlechtes Benehmen" – einschließlich unhöflicher Äußerungen und unkooperativer Haltung – wäre auch im nüchternen Zustand denkbar gewesen.
Geldstrafe und "Selbstjustiz"
Letztendlich wurde Lehmann lediglich zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Das einmonatige Fahrverbot hatte er bereits abgesessen, sodass er seinen Führerschein sofort zurückbekam. Zusätzlich rügte die Richterin Lehmann wegen des Fotografierens eines Polizisten vor dessen Zeugenaussage. "Selbstjustiz war noch nie eine gute Idee," so die Richterin. Lehmanns Behauptung, er habe nur aufgrund eines dringenden Bedürfnisses auf den Parkstreifen gefahren, wurde vom Gericht nicht als mildernder Umstand gewertet.
Wiederholter Auftritt vor Gericht
Für Lehmann war es nicht der erste Prozess. Bereits im vergangenen Jahr wurde er wegen Sachbeschädigung verurteilt. Er fühlt sich offenbar ungerecht behandelt und bemühte sich auch in diesem Fall um eine Entschuldigung der Staatsanwaltschaft – vergeblich. Der Fall unterstreicht Lehmanns auffälliges Verhalten und wirft Fragen nach seinem Umgang mit Autoritäten auf. Er muss weiterhin lernen, dass sich auch ehemalige Fußballstars an Gesetze halten müssen.